§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach VOB. Unsere Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen der Geltung der abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Preise
An ein schriftliches Angebot hält sich der Auftragnehmer 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise bis zur Beendigung der Baumaßnahme, wenn die Arbeiten binnen 3 Monaten begonnen werden. Sollten sich die Lohnkosten sowie andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie beispielsweise für Material, Transport, Fremdarbeiten, Energie oder Finanzierung ohne Einflussnahme seitens des Auftragnehmers verändern, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Angebotspreise entsprechend in einem angemessenen Umfang zu erhöhen oder zu ermäßigen. Die Preiskalkulation des Angebotes basiert darauf, dass bei der Ausführung der Leistungen Baufreiheit besteht und die Leistung zusammenhängend ohne Unterbrechung entsprechend der Planung des Auftragnehmers erbracht werden kann. Bei Behinderungen, Leistungsstörungen oder sonstigen Abweichungen besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.
Das Angebot wird nach bestem Fachwissen erteilt, ohne dass eine Gewähr für die Richtigkeit übernommen wird. Bei Überschreitungen der Angebotssumme von 15 % nach Auftragserteilung, wird der Auftraggeber unverzüglich verständigt. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis zu 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich.
§ 3 Angebotsunterlagen und Pläne
Das Angebot ist geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Dieser behält sich für Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Kalkulationen und sonstige technische Unterlagen das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Jegliche Verwendung der Angebotsunterlagen, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Pläne sind Ausführungspläne und bauseitig auf Abstimmung mit Landesbauordnung und Bebauungsplänen zu überprüfen.
§ 4 Vergütung
Abschlagsrechnungen können entsprechend dem Wertzuwachs gestellt werden und sind sofort fällig. Die Schlussrechnung ist 30 Tage nach Rechnungszugang fällig. Skonto wird nicht gewährt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Erbringt der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistung auch Lieferung von Baumaterialien, Baustoffen, Bauteilen und sonstigen Gegenständen, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Für den Fall, dass ein gelieferter Gegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden wird, tritt der Auftraggeber hiermit etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen, wie beispielsweise bei Weiterverkauf des Objektes, in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.
§ 6 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach § 640 BGB. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung.
§ 8 Abrechnung und Aufmaß, Ermittlung der erbrachten Werkleistung
Im Rahmen eines Pauschalpreisvertrages erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit ein Einheitspreisvertrag vereinbart wurde, ist für die Abrechnung eine Leistungsermittlung durch Aufmaß zu nehmen. Die Aufmaßregeln orientieren sich an VOB / C- Norm.
§ 9 Gewährleistung
Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr dafür, dass er die Leistungen nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik ausgeführt hat. Für Mängel der Leistungen, die durch Beschädigung oder Bearbeitung durch sonstige Dritte, durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch sonstige, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände hervorgerufen worden sind, haftet der Auftragnehmer nicht. Keine Mängel sind Verschleiß oder Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und/oder natürlicher Abnutzung beruhen. Diese können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Der Auftragnehmer haftet hierfür nicht.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Danach verjähren binnen zwei Jahren Ansprüche im Zusammenhang mit Wartungs- Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die nicht die Gebäudesubstanz betreffen. Eine 5-jährige Verjährungsfrist gilt für Neubauarbeiten und Leistungen, die nach Art und Umfang mit Neubauarbeiten vergleichbar sind oder die Gebäudesubstanz betreffende Gewerke. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten Rechnungsbetrages, sondern — wenn überhaupt — lediglich hinsichtlich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
§ 10 Witterungsbedingungen
Der Auftragnehmer kann die Arbeiten bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen unterbrechen. Soweit eine Ausführungsfrist vereinbart ist, verlängert sich diese entsprechend der Dauer der Unterbrechung. Treten durch die Unterbrechung Mehrkosten auf (z.B. gemietete Gerüste, Baumaschinen) trägt diese der Auftraggeber.
§ 11 Sonstiges
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Werden im Vorlauf zum Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel (z.B. Telefon, Fax oder E-Mail) genutzt, kann es sich um den Vertragstyp „Fernsabsatzvertrag“ handeln. Dann besteht ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Auftragnehmers, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle eine Regelung treffen, die der unwirksamen oder nichtigen Regelung wirtschaftlich entspricht oder ihr möglichst nahe kommt.
Eskildsen Gärten GmbH, Januar 2022
Voßstraße 6
23714 Bad Malente